Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Räumung, Ankauf und Ablauf

Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an unter +41 78 262 62 49 – wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Räumung & Kosten

Was kostet eine Räumung?

Das hängt von Volumen, Inhalt und Zugänglichkeit ab – nicht nur von der Zimmerzahl. Kleine Entrümpelungen beginnen im tiefen dreistelligen Bereich, komplette Hausräumungen kosten je nach Grösse und Füllmenge entsprechend mehr. Entscheidend bei uns: Der Wert verwertbarer Gegenstände wird angerechnet und senkt Ihre Rechnung – bei werthaltigen Haushalten zum Teil erheblich. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis ohne versteckte Kosten.

Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos und unverbindlich – im ganzen Kanton Aargau und im Raum Zürich. Wir schauen uns die Räumlichkeiten an, beantworten Ihre Fragen und Sie erhalten danach eine schriftliche Offerte. Ob Sie uns beauftragen, entscheiden allein Sie.

Wie schnell können Sie räumen?

In der Regel innert ein bis zwei Wochen, bei dringenden Fällen – etwa nahenden Übergabeterminen – oft auch kurzfristiger. Rufen Sie bei Zeitdruck am besten direkt an: Gemeinsam finden wir fast immer eine Lösung.

Was bedeutet Wertanrechnung genau?

Wir prüfen bei jeder Räumung, welche Gegenstände sich weiterverkaufen lassen – Möbel, Antiquitäten, Kunst, Sammlungen, Elektronik, Werkzeug und mehr. Deren Marktwert ziehen wir transparent von den Räumungskosten ab; die Anrechnung ist in der Offerte separat ausgewiesen. Bei besonders werthaltigen Haushalten kann die Räumung dadurch kostenlos werden oder es resultiert sogar eine Auszahlung an Sie. Eine erste Einschätzung, was Ihre Gegenstände wert sein könnten, erhalten Sie jederzeit mit unserer kostenlosen Online-Schätzung.

Was passiert mit den Sachen, die Sie mitnehmen?

Verwertbares verkaufen wir über unseren eigenen Online-Brocki und weitere Kanäle weiter – die Objekte erhalten ein zweites Leben. Brauchbares ohne Marktwert führen wir wo möglich der Wiederverwendung zu, der Rest wird sortenrein getrennt und nach Schweizer Vorschriften über offizielle Recyclinghöfe entsorgt. Auf Wunsch stellen wir einen Nachweis über die fachgerechte Entsorgung aus – geben Sie dies bei der Anfrage an, wir weisen es in der Offerte aus.

Übernehmen Sie auch die Endreinigung?

Ja. Besenrein ist bei jeder Räumung Standard. Auf Wunsch übernehmen wir die gründliche Endreinigung mit Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung bei der Übergabe etwas, bessern wir kostenlos nach.

Räumen Sie auch Messie-Wohnungen oder stark gefüllte Objekte?

Ja, diskret und ohne Vorurteile. Wir verschaffen uns bei der Besichtigung ein realistisches Bild, kalkulieren ehrlich und ziehen die Räumung professionell durch – auch in schwierigen Fällen.

Ankauf & Schätzung

Was kaufen Sie an – und was nicht?

Wir kaufen Antiquitäten, Vintage-Möbel, Kunst, Porzellan, Silber, Uhren, Schmuck, Sammlungen (Münzen, Modelleisenbahnen, Sammelkarten), Retro-Elektronik, Spielkonsolen, HiFi, Musikinstrumente, Werkzeug und originalverpackte Neuware. Keine Kleidung. Im Zweifel: Senden Sie uns ein Foto – wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Ankauf in Frage kommt. Oder nutzen Sie direkt die kostenlose Online-Schätzung: Fotos hochladen, und Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung.

Wie läuft der Ankauf ab – und wann erhalte ich mein Geld?

Sie senden uns Fotos oder vereinbaren einen Termin. Wir bewerten fachkundig, nennen Ihnen einen fairen Preis und zahlen bei Einigung sofort aus – bar oder per Sofortüberweisung, immer mit schriftlicher Quittung. Den Abtransport übernehmen wir.

Ablauf & Organisation

Finden Sie auch persönliche Dokumente und Wertsachen?

Ja – und das ist uns wichtig: Dokumente, Fotos, Schmuck, Bargeld und Erinnerungsstücke, die wir beim Räumen finden, legen wir für Sie bereit und übergeben sie Ihnen. Nichts Persönliches wird ungefragt entsorgt.

Todesfall – was müssen wir vor der Räumung beachten?

Räumen Sie nicht vorschnell: Solange offen ist, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird, sollte nichts verkauft oder entsorgt werden – das kann rechtlich als Annahme der Erbschaft gelten. Für die Ausschlagung gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten; im Zweifel klärt ein kurzes Gespräch mit dem Notariat die Lage. Eine kostenlose Besichtigung und eine verbindliche Offerte sind schon vorher möglich – geräumt wird erst, wenn Ihre Entscheidung gefallen ist. Mehr dazu auf unserer Seite Nachlass & Erbe.

Sind Sie versichert?

Ja, wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sorgfalt steht bei uns trotzdem an erster Stelle – Schäden sind die absolute Ausnahme.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Hauptgebiet ist der Kanton Aargau – insbesondere Brugg, Baden, Aarau, Wettingen, Lenzburg, Zofingen und Umgebung. Zusätzlich sind wir im Kanton Zürich tätig. Andere Regionen auf Anfrage.

Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

Nein. Viele Kundinnen und Kunden – gerade bei Nachlässen mit Wohnsitz ausserhalb – übergeben uns einfach den Schlüssel. Wir koordinieren mit der Verwaltung, halten Sie mit Fotos auf dem Laufenden und übergeben am Schluss wie vereinbart.

Wie erhalte ich am schnellsten eine Offerte?

Rufen Sie an (+41 78 262 62 49) oder senden Sie uns über das Kontaktformular einige Angaben und idealerweise Fotos. Bei kleineren Aufträgen reicht das oft schon für eine Richtofferte; für den verbindlichen Festpreis vereinbaren wir die kostenlose Besichtigung.

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